Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen der sts e-tech GmbH und ihren Kunden. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil eines jeden zwischen der sts e-tech GmbH und einem Kunden abgeschlossenen Vertrages.
Besondere Abmachungen vorbehalten, ist die Rechnung innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Die sts e-tech GmbH kann dem Baufortschritt entsprechende Teilzahlungen verlangen.
Die Offerte bleibt während 2 Monaten ab Ausstellungsdatum verbindlich. Die vertraglich vereinbarten Preise bleiben während 12 Monaten ab Unterzeichnung des Vertrages verbindlich. Nach Ablauf von 12 Monaten werden diese zu den neuen Ansätzen verrechnet. Bei Teuerungsverrechnung kommt die Methode des VSEI zur Anwendung.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.
Mit dem Auftrag erteilt der Besteller der sts e-tech GmbH das Recht, für Forderungen aus Lieferungen und Arbeiten den Eigentumsvorbehalt bzw. das Bauhandwerkerpfandrecht auf Ihre Kosten anzumelden. Das Eigentumsrecht an Plänen und Berechnungen verbleibt bei der sts e-tech GmbH. Die vorliegende Offerte darf ohne unsere Genehmigung nicht kopiert oder als Ausschreibung verwendet werden. Die sts e-tech GmbH behält sich ansonsten vor, für reine Beratung, Planung/Projektierung sowie Kostenermittlung, separates Honorar zu verrechnen.
Für Installationsarbeiten wird eine Garantie von 5 Jahren ab Inbetriebnahme gewährt. Mängel die innerhalb dieser Frist auftreten und nachweisbar auf nicht einwandfreies Material oder fehlerhafte Ausführung zurückzuführen sind, werden von der sts e-tech GmbH behoben. Für indirekte Schäden wird nicht gehaftet (z.B. Blitzschäden). Für Geräte und Apparate gilt die Garantie der Hersteller bzw. Lieferfirma.
Liefer- und Montagetermine werden zwischen der sts e-tech GmbH und dem Besteller im Einzelfall vereinbart.
Der Besteller hat die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit die Montage ungehindert erfolgen kann. Andernfalls gehen die durch Verzögerung erwachsenen Mehrkosten und Umtriebe zu seinen Lasten.
Die sts e-tech GmbH lehnt jede Haftung für Beschädigung an bestehenden verdeckten Leitungen ab, von denen sie auf Grund der vorhandenen Informationen keine Kenntnis haben konnte. Ebenso lehnt die sts e-tech GmbH jede Haftung für Asbestsanierungen und andere Massnahmen ab, die in Folge der Arbeiten des Unternehmens notwendig wurden, wenn sie auf Grund des Informationsstandes vom vorhanden sein solcher Materialien keine Kenntnis hatte oder keine Kenntnis haben konnte. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind Schäden, die auf grobfahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zurück zu führen sind.
Beanstandungen von Dienstleistungen und Lieferungen werden nur innerhalb von 10 Tagen akzeptiert, gerechnet ab Inbetriebnahme bzw. Lieferdatum. Rücknahme von einzelnen Geräten oder Anlageteilen sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung möglich.
Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstandenen Streitigkeiten ist schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Kriens.
Stand Juli 2014
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